Wahl des Schulelternbeirats aus dem Kreise aller Eltern minderjähriger Kinder. Wahlberechtigt sind vier Personen pro Klasse (Wahlvertreter und Elternsprecherinnen).
Wahl des Schulelternbeirats aus dem Kreise aller Eltern minderjähriger Kinder. Wahlberechtigt sind vier Personen pro Klasse (Wahlvertreter und Elternsprecherinnen).