Eltern- und Schülerinformation zur stufenweisen Schulöffnung

Corona-Zeit-Info 16, Stand: 30.04.2020, 14:00 Uhr

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler der 10., 11., und 12. Jahrgangsstufe,

der 4. Mai 2020 wird ein ganz besonderer Schultag sein. Ein Teil unserer Schüler*innen wird nach sechs Wochen zum ersten Mal wieder den Weg zum Burgsattel antreten. Die Organisation des Schullebens musste komplett verändert werden um die Sicherheit der Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, zu gewährleisten und um die vorgegebenen Regeln im Hinblick auf die Verbreitung des Corona-Virus vor Ort umzusetzen.

Mit dieser Mitteilung möchte ich die Eltern, Sorgeberechtigten und auch die Schüler*innen über Rahmenbedingungen und Planungen informieren.

Schülerbeförderung

Die Busse und Bahnen fahren wie vor der Schließung der Schulen. Abweichungen werden auf der Seite der Kreisverwaltung bekannt gegeben. Für die Schülerbeförderung gilt gemäß der 4. CoBeLVO § 4 Abs. 3: „Ansammlungen aus geschäftlichen, beruflichen oder dienstlichen Anlässen, bei denen Personen unmittelbar zusammenarbeiten müssen, einschließlich der erforderlichen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Flächen, sowie aus prüfungs- oder betreuungsrelevanten Gründen sind unter Beachtung der notwendigen hygienischen Anforderungen zulässig. Gleiches gilt für Ansammlungen bei Stellen und Einrichtungen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, und für Ansammlungen, bei denen Personen bestimmungsgemäß zumindest kurzfristig zusammenkommen müssen (beispielsweise bei Fahrten im Gelegenheitsverkehr zwischen Wohn- und Arbeitsstätte oder in Fahrgemeinschaften) sowie ehrenamtliches Engagement zur Versorgung der Bevölkerung. Bei Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs und der hierzu gehörenden Einrichtungen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Abweichend von Satz 3 gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht für folgende Personen:
1. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres,
2. Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist; dies ist durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.“

Sollten Sie beabsichtigen, Ihre Kinder mit dem Auto zu bringen, bitten wir Sie aus Sicherheitsgründen dringend darum, sie am Endertplatz abzusetzen (und nicht vor bzw. in der Nähe der Schule). 

Klassenleiter-/Stammkursleiterstunde am Montag

Den ersten Schultag der stufenweisen Schulöffnung beginnen wir mit einer Klassenleiter-/Stammkursleiterstunde. Diese soll der Aufarbeitung der Krisenzeit dienen. Die Schüler*innen erhalten von den Lehrkräften eine Mund- und Nasenschutzmaske, die in den Pausen zu tragen ist und werden über die Hygieneregeln informiert (siehe Hygieneplan-Corona der Landesregierung vom 20.04.2020).

Organisation

  • Im gesamten Gebäude, auch in den Klassenräumen, wurde durch organisatorische Maßnahmen die Einhaltung der Abstandsregel von mindestens 1,5 m ermöglicht.
  • Die Raumplanung wurde komplett neu erstellt. Die Jahrgangsstufen werden getrennt: 10 im Neubau, 11 in der ersten Etage des Hauptgebäudes, 12 in der zweiten Etage des Hauptgebäudes.
  • Klassen und Kurse mit über 16 Schüler*innen werden geteilt und in benachbarten Räumen unterrichtet.
  • Alle Schüler*innen erhalten jeweils von ihren Lehrer*innen auf den bekannten Informationswegen die Information, wo ihr Unterricht jeweils stattfindet.
  • Die Tische und Stühle wurden von den Lehrer*innen so vorbereitet, dass die Abstandsregel eingehalten werden kann.
  • Die Klassen- und Kursräume werden jeweils vor Beginn der Stunden mehrere Minuten stoß- und quergelüftet.
  • Auf den Fluren sind Wege auf dem Boden markiert.
  • Die Treppen werden in einem Einbahnstraßensystem genutzt. Schilder weisen entsprechend darauf hin.
  • In den Fluren gilt eine Maskenpflicht.
  • In den Pausen werden die Schüler*innen grundsätzlich dazu angehalten, Masken zu tragen. Sie können sie (z.B. beim Essen) bei entsprechender Abstandswahrung absetzen.
  • Es gilt der für unsere Schule konkretisierte „Hygieneplan Corona.“

Klassen- und Kursarbeiten

Die Schüler*innen sollen die Gelegenheit haben, ohne Leistungsdruck das zu Hause Gelernte zu zeigen und auch Fragen zu stellen sowie Inhalte zu vertiefen. Deshalb werden Leistungsnachweise erst nach einer angemessenen Zeit des Präsenzunterrichts erfolgen. Das bedeutet, dass in den ersten 10 Tagen keine Klassenarbeiten geschrieben werden. Die Zahl der überlicherweise durchzuführenden Klassenarbeiten muss im 2. Halbjahr des Schuljahres 2019/20 nicht erbracht werden.

Sollte es Ihrerseits Fragen und Gesprächsbedarf geben, rufen Sie mich gerne an oder schreiben Sie eine E-Mail. Nutzen Sie auch gerne die Kommentarfunktion auf dieser Seite.

Michaela Maria Koch, Schulleiterin

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