Eltern- und Schülerbrief für die 7., 8. und 9. Klassen

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten, liebe Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7, 8 und 9,

wir freuen uns sehr darauf, ab dem 8. Juni alle unsere Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe wieder in der Schule zu sehen!

Die Voraussetzung dafür, dass Unterricht stattfinden kann, ist zurzeit die Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 m. Im gesamten Gebäude, auch in den Klassenräumen, wurde durch organisatorische Maßnahmen die Einhaltung dieser Regel ermöglicht. Aus diesem Grund kann immer nur in halben Klassen unterrichtet werden, das heißt die Klassen werden von den Klassenlehrern aufgeteilt und die Schüler*innen besuchen jeweils nur jede zweite Woche die Schule.

Wir beginnen jeweils am Montag mit einer Klassenleiter-Doppelstunde, die dem Austausch und der Aufarbeitung der vergangenen Wochen dienen soll. Die Schüler*innen sind angehalten, den Schulweg mit einem Mund-Nasenschutz (MNS) anzutreten. In der Schule erhalten alle einen MNS von ihrem Klassenleiter/ihrer Klassenleiterin.

Besondere Regeln

Die geltenden Hygieneregeln haben wir umgesetzt. Hinweise und Schilder machen überall im Gebäude darauf aufmerksam. Einige Eckpunkte möchte ich an dieser Stelle nennen:

  1. Die Schüler*innen sind dazu aufgefordert, sich nach dem Betreten des Gebäudes circa 20 Sekunden die Hände zu waschen.
  2. In den Fluren gilt grundsätzlich eine Mund-Nasenschutz-Pflicht. Außerdem muss immer, wenn die Abstandsregel nicht sicher eingehalten werden kann, ein MNS getragen werden.
  3. Es gibt ein Einbahnstraßensystem in Bezug auf Eingänge und Treppen. Schilder weisen darauf hin.
  4. Nach Ankunft im Gebäude sollen die Schüler*innen sogleich in ihre Klassen gehen. Die Tische und Stühle sind vorbereitet.
  5. Die Schülertoiletten der Eingangshalle sind nur vom Schulhof aus zugänglich.
  6. Es wird keine Raumwechsel der Klassen geben, d. h. auch Fachunterricht findet im Klassenraum statt.
  7. Wanderungen und sonstige Unterrichtsgänge sind unter Beachtung der Abstandsregeln möglich.
  8. Die Pausen finden zeitlich versetzt statt. Alle Schüler*innen verlassen in beiden Pausen den Klassenraum. Die zeitlichen Veränderungen bei den Pausen haben keine Auswirkungen auf die Folgestunden. Für die 1. Pause gilt:
  • Stufen 9/10/11:
    • Pause von 8:45-9:00 Uhr, d. h. Unterricht von 8:30-8:45 Uhr und von 9:00-9:30 Uhr
    • Stufe 9/10: Aufenthalt auf dem Schulhof
    • Stufe 11: Aufenthalt in der Eingangshalle
  •  Stufe 7/8/12:
    • Pause von 9:00-9:15, d.h. Unterricht von 8:30-9:00 Uhr und von 9:15 bis 9:30 Uhr
    • Stufe 7/8: Aufenthalt auf dem Schulhof
    • Stufe 12: Aufenthalt in der Eingangshalle
  • Orientierungsstufe:
    • Pause von 9:15-9:30 Uhr (wie gewohnt)
    • Aufenthalt auf dem Schulhof; Maskenpflicht; Die Schüler*innen nehmen ihr Pausenbrot während der Unterrichtsstunden ein.
  • Für die 2. Pause gilt entsprechend:
    • Stufe 9/10/11: Pause von 10:35-10:50 Uhr
    • Stufe 7/8/12: Pause von 10:50-11:05 Uhr
    • Orientierungsstufe: Pause von 11:05-11:20 Uhr

Noten und Versetzung

Die Schüler*innen sollen die Gelegenheit haben, Fragen zu stellen und das zu Hause Gelernte zu überprüfen, zu festigen und natürlich auch zu erweitern. Uns geht es zurzeit vor allem darum, möglichst günstige Bedingungen für das Lernen sowie für die Gestaltung des Zusammenseins in der Schule in der wenigen verbleibenden Zeit zu schaffen.

In diesem Schuljahr werden keine Klassenarbeiten und auch keine schriftlichen Überprüfungen mehr geschrieben. Hausaufgabenüberprüfungen (HÜs) werden sich, wie gewohnt, nur auf die Hausaufgaben der letzten beiden Stunden beziehen (s. ÜSchO).

Die Zeugnisnoten werden für das Jahreszeugnis aufgrund der Leistungen im ersten Schulhalbjahr und der wenigen Leistungen im zweiten Schulhalbjahr festgelegt. Im Extremfall sind die Noten des Halbjahreszeugnisses die Noten des Jahreszeugnisses.

Versetzungsentscheidungen werden aufgrund der Jahresnoten getroffen. Werden die Versetzungsbedingungen nicht erfüllt, erfolgt eine „Versetzung in besonderen Fällen“ gem. § 71 der Schulordnung (ÜSchO). In diesen Fällen führen Sie bitte mit den entsprechenden Lehrkräften ein Beratungsgespräch, um besser entscheiden zu können, ob Ihre Tochter/Ihr Sohn die Klasse freiwillig wiederholen soll, um Defizite, die ein erfolgreiches Arbeiten in der höheren Klassenstufe erschweren könnten, aufzuarbeiten.

Konkret bedeutet dies, dass grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler in diesem Jahr versetzt werden. Die Lehrkräfte sind gehalten, bei der Festsetzung der Jahresnoten die besondere Situation im zweiten Schulhalbjahr zu berücksichtigen und dabei zu beachten, dass den Schülerinnen und Schülern aus der aktuellen Corona-Situation in Bezug auf die Zeugnisnoten keinerlei Nachteil entsteht.

 

Liebe Schülerinnen und Schüler der 7., 8. und 9. Klassen,

wir freuen uns auf euch! Sprecht uns gern an, wenn ihr Fragen habt! Dazu könnt ihr auch gern die Kommentarfunktion (s. u.) nutzen. 

Michaela Koch für das Schulleitungsteam
Schulleitungsfoto: Johannes Fickert

 

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